Blog
EU-Zoll auf Kleinsendungen: Doliva begrüßt fairere Wettbewerbsbedingungen

Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU vorübergehend drei Euro Zoll auf bestimmte Kleinsendungen aus Drittstaaten.
Essen – Die Europäische Union führt zum 1. Juli 2026 einen vorübergehenden Zoll von drei Euro auf bestimmte Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Wert von höchstens 150 Euro ein. Die Maßnahme soll Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Onlinehandel reduzieren. VIA X Mobility & Commerce hält faire Wettbewerbsbedingungen für wichtig, sieht zusätzliche Zölle aber nicht automatisch als beste Lösung.
Bislang waren viele Waren mit geringem Wert von regulären Einfuhrzöllen befreit. Der neue Zoll gilt unter den festgelegten Voraussetzungen pro Warenposition beziehungsweise Tarifkategorie. Die Europäische Kommission begründet den Schritt unter anderem mit Wettbewerb, Produktsicherheit und der Bekämpfung missbräuchlicher Einfuhren.
Alexander Doliva, Geschäftsführer der VIA X Mobility and Commerce
Alexander Doliva, Geschäftsführer der VIA X Mobility and Commerce„Freier Handel bedeutet nicht, dass für den einen Anbieter sämtliche Regeln gelten und der andere sie durch eine geschickte Versandkonstruktion faktisch umgehen kann. Faire Wettbewerbsbedingungen sind eine grundlegende Voraussetzung für funktionierende Märkte. Ob ein zusätzlicher Zoll dieses Ziel tatsächlich erreicht, muss man allerdings an seiner Wirkung messen“, erklärt Alexander Doliva, Geschäftsführer von VIA X Mobility & Commerce.
Für VIA X ist die Entwicklung relevant, weil das Unternehmen an einem digitalen Ökosystem für Handel und Mobilität arbeitet. Ein transparenter Markt, auf dem unterschiedliche Angebote unter nachvollziehbaren Bedingungen konkurrieren, ist aus Unternehmenssicht die Grundlage für langfristiges Vertrauen.
„Entscheidend wird sein, dass aus einer sinnvollen Korrektur keine neue Bürokratiemaschine wird. Der Staat sollte faire Regeln setzen und sie durchsetzen. Die eigentliche Arbeit, attraktive Angebote für Verbraucher zu schaffen, können die Unternehmen anschließend sehr gut selbst übernehmen“, so Alexander Doliva.
Originalquellen: Europäische Kommission, 29. Juni 2026 · Verordnung (EU) 2026/382
