Blog
Selbstbestimmt mitfahren: VIA X berücksichtigt Mobilitätseinschränkungen von Anfang an

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen rücken die Vereinten Nationen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Mittelpunkt.
Essen – Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen rücken die Vereinten Nationen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Mittelpunkt. VIA X Mobility & Commerce nimmt den Anlass auf, um eine bislang oft übersehene Frage bei Mitfahrgelegenheiten zu stellen: Individuelle Bedürfnisse sollen frühzeitig erkennbar sein, damit Fahrer und Mitfahrer eigenverantwortlich entscheiden können.
Im VIA-X-Konzept lässt sich eine Mobilitätseinschränkung mit einem Klick im Nutzerprofil hinterlegen. Die Information erscheint bei der Mitfahranfrage neben dem Namen – auch wenn eine Person von Freunden oder Bekannten hinzugefügt wird. Bei Mitreisenden ohne eigenes Konto lässt sich ein möglicher Unterstützungsbedarf gesondert angeben. Der Fahrer kann dadurch frühzeitig erkennen, ob jemand beispielsweise Hilfe beim Ein- oder Aussteigen benötigt.
Alexander Doliva, Geschäftsführer der VIA X Mobility and Commerce
Alexander Doliva, Geschäftsführer der VIA X Mobility and Commerce„Selbstbestimmung bedeutet nicht, dass wir Menschen ihre Entscheidungen abnehmen. Sie bedeutet, ihnen die Voraussetzungen zu geben, selbst entscheiden zu können. Wer Unterstützung benötigt, sollte das unkompliziert mitteilen können. Und wer jemanden mitnimmt, sollte vorher wissen, worauf er sich einstellt“, erklärt Alexander Doliva, Geschäftsführer von VIA X Mobility & Commerce.
Eine Mobilitätseinschränkung ist nicht mit der Mitnahme eines Rollstuhls gleichzusetzen. VIA X unterscheidet deshalb die Information über den Unterstützungsbedarf von den mitreisenden Gegenständen: Koffer, Fahrräder und Scooter, Rollstühle sowie Kinderwagen können bei der Anfrage mit ihrer Anzahl erfasst werden. Ob eine konkrete Mitnahme möglich ist, entscheiden die Beteiligten anhand der tatsächlichen Gegebenheiten. Eine automatische Prüfung der Fahrzeug-Eignung findet nicht statt.
„Unser Anspruch ist, in unseren Geschäftsfeldern Maßstäbe zu setzen. Dazu braucht es nicht immer eine besonders komplizierte technische Lösung. Manchmal beginnt Fortschritt damit, eine Frage überhaupt zu stellen, die bislang übersehen wurde. Wir entscheiden nicht für Fahrer und Mitfahrer. Wir geben ihnen die Informationen, die sie für ihre eigene Entscheidung brauchen“, so Alexander Doliva.
Die Funktionen sind Teil des geplanten Ökosystems, das Personenmitfahrten, die Mitnahme geeigneter Gegenstände und den Handel verbinden soll.
Quelle: Vereinte Nationen – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2025

